Gesundheitsfond

In vielen Ländern werden die Beiträge für die Krankenkassen unterschiedlich gehandhabt. Es gibt zwei bekannte Modelle wie die Krankenkassen ihre Beiträge einfordern.
Das erste Modell ist dass, das die Versicherten bzw. Arbeitgeber die Beiträge sofort an die Krankenkasse zahlen.

Die zweite Methode ist die, dass das Geld an eine Sammelstelle gezahlt wird und von dort an die Krankenkassen bzw. Versicherungen verteilt wird. Im Jahr 2009 wurde in Deutschland der Gesundheitsfond eingeführt und seit dem werden die Beiträge nicht mehr sofort an die Kassen überwiesen, sondern laufen auf einer Stelle zusammen. Durch Beschlüsse im Bundestag wurden einige Änderungen im Gesundheitswesen vorgenommen, wozu auch diese Änderung zählt. Nun bezahlen alle Menschen die krankenversichert sind ihre Beiträge direkt an den Gesundheitsfond. Von dort aus bekommen die Krankenkassen dann den ihnen zustehenden Anteil ausgezahlt. Der Anteil richtet sich in erster Linie nach dem festgesetzten Satz, allerdings können auch weitere Faktoren eine Rolle spielen. Zum Beispiel wie viele Risikopatienten bei der Krankenkasse versichert sind.

Wie läuft der Gesundheitsfond ab?
Für jeden Versicherten werden unterschiedliche Beiträge ausgezahlt. Dies kommt ganz auf die Untersuchungen des Betreffenden an. Zudem gibt es einige Risikogruppen von Versicherten, wodurch mehr Geld eingenommen werden kann. Zu den Risikogruppen zählen beispielsweise chronisch kranke Patienten, die einen höheren Pflege und Untersuchungsbedarf ausweisen und öfter den Arzt aufsuchen.

Auch wurde der unterschiedliche Beitragssatz der Krankenkassen durch einen festgelegten Tarif ersetzt, damit keine Wettbewerbe mehr stattfinden können und die Krankenkassen gleiche Beiträge von den Mitgliedern bekommen. Die Beiträge können jedes Jahr unterschiedlich sein und sich schnell ändern. Abgesehen von den Risikopatienten bekommt also jedes Krankenkassenunternehmen den gleichen Betrag (auf die Patienten angerechnet) zugeteilt.

Wenn der Betrag für die Krankenkassen nicht reicht…
Die gesetzlichen Krankenkassen bekommen nun ihre Ausgaben aus dem Gesundheitsfond zurück erstattet und keine direkt Zahlung eines Mitgliedes mehr. Sollte der einheitliche Betrag nicht ausreichend können bestimmte freiwillige Leistungen die in einem Katalog geregelt sind – gestrichen werden oder ein Beitrag von 1% von den Versicherten verlangt werden.