Unfallversicherung

Es gibt eine gesetzliche und private Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt alle Unfälle ab, welche im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit passieren. So sollte schon eine kleine Schnittwunde dem Arbeitgeber unmittelbar nach dem Vorfall gemeldet werden. Nur so ist abgesichert, dass bei einer späteren Komplikation die Angelegenheit auch als Arbeitsunfall anerkannt wird.

Es sind nicht nur Unfälle verbunden mit der beruflichen Tätigkeit versichert, auch ein Vorfall auf dem Arbeitsweg ist abgesichert. Sobald die Wohnung verlassen oder betreten wurde, beginnt beziehungsweise endet die gesetzliche Unfallversicherung. Größere Umwege oder das Verlassen des Arbeitsweges beenden den gesetzlichen Versicherungsschutz.

Diese gesetzliche Vorgabe zur Versicherung der Arbeitgeber gilt nicht für den privaten Bereich. Hier kann jeder Bürger selbst entscheiden, ob er sich für dieses Risiko absichern möchte. Statistiken belegen, dass die meisten Unfälle im eignen Haushalt vorkommen. Weitere unangenehme Vorkommnisse gibt es bei sportlichen Aktivitäten und im Straßenverkehr. Sehr viele Bürger erkennen den Sinn einer privaten Unfallversicherung erst dann, wenn das Malheur passiert ist. In diesem Fall zahlt keine Versicherung. Jeder Bürger kann zu unterschiedlichen Konditionen einen entsprechenden Vertrag abschließen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit für ein nicht ganz geringen Aufpreis ein spezielles Risiko abzudecken. Viele Menschen verzichten oft auf das Angebot, es ihnen einfach zu teuer. Im Vertrag muss der Kunde sehen können, bei welcher Verletzung, welche Leistung gezahlt wird, denn nur so werden Streitigkeiten bei einem späteren Unfall minimiert.

Schwierig einem Abschluss einer privaten Unfallversicherung zu kommen ist, wenn der Bürger eine risikoreiche Sportart betreibt. Entweder wird die Versicherungspolice extrem hoch, was für den Antragsteller kaum zu zahlen ist, oder das Versicherungsunternehmen lehnt sofort den Vertrag ab, da die Gefahr in Haftung genommen zu werden nicht vertretbar ist. Besondere schlaue Mitmenschen verschweigen das gefährliche Hobby. Bei einem Unfall kann die Versicherung die Zahlung einer Leistung verweigern, da bei dem Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht wurden.