Das Kindergeld wird vom Staat für alle Kinder von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. In einzelnen Fällen kann es unter bestimmten Voraussetzungen auch länger gewährt werden, höchstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind noch in der Berufsausbildung befindet.
Beantragung des Kindergeldes
Der entsprechende Antrag kann bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit bezogen und auch eingereicht werden. In jedem Fall muss der Antrag vom Erziehungsberechtigten oder einer anderen bevollmächtigten Person bei der Familienkasse immer schriftlich gestellt und unterschrieben werden.
Höhe und Auszahlung
Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt. Die Höhe beträgt für die ersten beiden Kinder jeweils 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro. Die Anspruchsvoraussetzungen für jeden Monat müssen an mindestens einem Tag des jeweiligen Monats erfüllt sein.
Einkommensgrenze bei der Berechnung
Auch wenn das Kind die besonderen Voraussetzungen zur Zahlung über das 18. Lebensjahr hinaus erfüllt, gibt es gewisse Einschränkungen.
Und zwar dann, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes über dem festgelegten Grenzbetrag liegen. In diesem Fall entfällt das Kindergeld für das ganze Kalenderjahr. Dieser Grenzbetrag kann variieren und lag im Jahr 2010 bei 8.004 Euro pro Jahr.
Auszahlungsbedingungen
Alle Änderungen der persönlichen Verhältnisse der Erziehungsberechtigten und anspruchsberechtigten Kinder müssen der Familienkasse unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Hierunter zählen insbesondere Änderungen der Anschrift und der Bankverbindung, Auszug des Kindes in eine eigene Wohnung oder ins Ausland und Umzug der Erziehungsberechtigten ins Ausland beziehungsweise bei dortiger Aufnahme einer Arbeitstätigkeit.
Außerdem ist zu beachten, dass die Zahlung des Kindergeldes seitens der Familienkasse mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes automatisch eingestellt wird. Sollte über diesen Zeitraum hinaus der Zahlungsanspruch des Kindes weiter bestehen, muss bei der Familienkasse ein neuer Antrag auf Kindergeldzahlung gestellt werden. Dabei müssen dem Antrag unbedingt alle wichtigen Nachweise und Bescheinigungen, wie zum Beispiel eine Immatrikulationsbescheinigung, beigefügt werden.