Jeder Mensch ist anders und deswegen benötigt auch jeder Mensch im Alter eine andere Pflege. Jedoch ist das nicht so einfach. Es ist schwer hier ein Regelwerk zu schaffen, das jedem Menschen gerecht wird. In Deutschland wurden diese Regeln in den Begutachtungsrichtlinien festgelegt. Das Werk umfasst 200 Seiten die Regeln wie die Pflege eines Menschen auszusehen, hat und wie viel Zeit dabei in Anspruch genommen werden darf.
Jedoch bekommt man selber nur dann eine solche Pflege, wenn die Voraussetzungen dazu geschaffen sind.
Welche genaue Pflege man am Ende bekommt, hängt davon ab, in welche Pflegestufe man eingegliedert wird. Insgesamt gibt es vier Pflegestufen.
Wir haben uns für Sie schlaugemacht und die Pflegestufen einmal genauer betrachtet.
Bevor nun aber eine Pflegestufe zugeteilt werden kann, wird ein Gutachten benötigt. Mit diesem Gutachten kann die Pflegebedürftigkeit eines Menschen ermittelt werden.
Die Pflegestufe 0
Normalerweise wird der Begriff Pflegestufe 0 sehr selten verwendet. In der Fachsprache lautet der Begriff zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz. In dieser Pflegestufe finden sich Menschen, die bei der täglichen Pflege weniger als 45 Minuten in Anspruch nehmen. Hierbei ist vor allem die Grundversorgung gemeint. Gehört man zu dieser Pflegestufe, bekommt man monatlich Pflegegeld in Höhe von 120 Euro.
In der Pflegestufe 0 kann, der zu pflegende sich darauf verlassen das er die Grundpflege täglich bekommt. Zu dieser Grundpflege gehöhrt die Körperpflege, die Ernährung und die Mobilität.
Jedoch gehört das hauswirtschaftliche Versorgen der Person nicht dazu. Auch die Versorgung und die Vorsorge in Bezug auf Medikamente gehören nicht mit in diese Pflegestufe.
Man kann also kurz zusammenfassen, dass in dieser Pflegestufe Hilfe beim Waschen, Toilettengängen, Anziehen, Nahrungsaufnahme jedoch nicht die Zubereitung gehören.
Pflegestufe 1
Die Pflegestufe 1 beginnt erst, wenn eine erhebliche Pflegebedürftigkeit bescheinigt wurde. Diese tritt jedoch Erste ein, wenn der Patient mehr als 90 Minuten am Tag Pflege benötigt. Außerdem muss der Patient mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Verrichtung benötigen. Gehört man zu dieser Pflegestufe, bekommt man monatlich ein Pflegegeld von 235 Euro. Auch bei dieser Pflegestufe steht die Grundpflege wieder mit im Vordergrund.
In dieser Stufe hat man kein Anspruch auf einen Platz in einem Pflegeheim, es sei denn, es wurde von einem Gutachter bescheinigt.
Pflegestufe 2
Bei dieser Stufe muss eine Schwerbedürftigkeit in der Pflege vorliegen. Bei dieser Pflegestufe müssen mindestens 3 Stunden Pflege am Tag angebracht sein. Zwei Stunden davon müssen für die Grundpflege verplant werden. Außerdem muss die Grundpflege mindesten zu drei unterschiedlichen Zeiten täglich benötigt werden.
Auch hier ist die hauswirtschaftliche Hilfe mit eingebunden. Diese muss auch wieder mehrfach wöchentlich erfolgen. Ein Betroffener bekommt seit den Reformen von 2012 im Monat 440 Euro Pflegegeld. In dieser Pflegestufe kann eine stationäre Vollpflege in Anspruch genommen werden. Hierfür bekommt der Betroffene dann 1279 Euro im Monat.
Pflegstufe 3
Diese Pflegestufe ist die letzte der vier Stufen. Hier muss ein Patient schwerstpflegebedürftig sein. Hier entfallen mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege und das natürlich täglich. Hier besteht die Pflegebedürftigkeit rund um die Uhr. Auch die Unterstützung im Haushalt erfolgt hier wieder wöchentlich mehrfach. Insgesamt beträgt die Pflege hier mindestens 5 Stunden am Tag.
Ein Betroffener bekommt in dieser Pflegestufe 700 Euro im Monat an Pflegegeld. Die stationäre Vollpflege in einem Heim bringt insgesamt 1510 Euro ein.
Der Härtefall
Auch ein Härtefall ist in der Pflegeverordnung abgesichert. Dieser Tritt aber nur ein, wenn ein Mensch die Voraussetzungen der Pflegestufe 3 erfüllt hat und noch zusätzliche Pflege benötigt.
Hier muss aber die Voraussetzung erfüllt sein das auch nachts immer zwei Pflegekräfte für die Pflege des Menschen in Anspruch genommen werden müssen. Oder wenn die täglich Grundpflege mindestens 7 Stunden am Tag in Anspruch nimmt. In diesem Fall stehen dem zu Pflegenden im Monat 1918 Euro Pflegegeld zu.
Bevor man jedoch eine solche Pflegestufe bekommt, steht der Besuch des MDK ins Haus. Die Mitarbeiter begutachten den jenigen der die Pflegestufe beantragt hat genaustens und schreiben am Ende einen Bericht. Dieser entscheidet über die Pflegestufe.
Ist das alles geschehen, sucht man sich eine häusliche Pflege und bespricht dort die nötigen Maßnahmen. Ein Pflegekatalog kann bei der täglichen Pflegeleistung helfen.
Um eine häusliche Pflege zu kommen, muss man mit dem Pflegedienst einen Vertrag abschließen. Sie möchten mehr erfahren: hier weiter informieren.