Finanzielle Unterstützung bei der künstlichen Befruchtung

Für viele Familien ist der Kinderwunsch eines der wichtigsten Wünsche. Viele Frauen und auch Männer wollen das Gefühl des Mutter bzw. Vater Werdens und Seins spüren. Sicherlich ist dieses Gefühl […]

Für viele Familien ist der Kinderwunsch eines der wichtigsten Wünsche. Viele Frauen und auch Männer wollen das Gefühl des Mutter bzw. Vater Werdens und Seins spüren. Sicherlich ist dieses Gefühl ein einzigartiges und unbeschreibbar schönes Gefühl.

SchwangerschaftstestDoch gibt es viele Familien, die dieses Gefühl auf natürliche Weise nie erlangen können. Es gibt viele verschiedene Gründe für die Infertilität von Menschen. Nach Jahre langen Versuchen verzweifeln die Familien und finden sich z.T. damit ab. Allerdings gilt dies nicht für alle Familien. Denn inzwischen gibt es Möglichkeiten, die Infertilität zu überbrücken und doch ein Kind zu bekommen. Auch diese Möglichkeiten sind unterschiedlich. Eines der häufigsten Möglichkeiten ist der Weg der künstlichen Befruchtung. Sicherlich ist aber dieser Weg auch mit einer Kostenproblematik belastet. Denn ein Versuch kann schnell mehrere tausend Euro kosten. Obwohl die Krankenkasse kostentechnische Hilfe leistet, blieb der Eigenanteil bis jetzt immer noch relativ hoch. Es gibt auch Unterschiede bei den Methoden der künstlichen Befruchtung: Die Kosten bei dem Versuch mit einem Embryoscope steigen zwar, dafür existieren aber auch höhere Erfolgschancen.

Was wird sich ändern?

Schwanger2Für Familien, die eine künstliche Befruchtung durchführen möchten, wird in Sachsen Anhalt ab jetzt mehr Unterstützung geboten. Bis jetzt musste man hier rund fünfzig Prozent der Kosten selbst tragen. Dies soll gemindert werden und zwar derart, dass betroffene Familien nur noch ein Viertel der Kosten tragen müssen. Dies stellt eine Verbesserung der finanziellen Unterstützung für künstliche Befruchten von ca. fünfzig Prozent dar. Das bedeutet, dass je Versuch ca. 900€ bezuschusst wird.

Wer bekommt diese Unterstützung?

Die Kostenhilfe wird grundsätzlich nur bis zum dritten Versuch bezahlt. Für verheiratete Familien was es schon immer unproblematisch diese Bezuschussung von der Krankenkasse zu bekommen. Fraglich ist aber, ob auch unverheiratete Paare unter den Leistungsberechtigen aufgenommen werden können. Aus Sicht des Bundes werden nur verheiratete Paare unterstützt. Der Hintergrund dafür ist der Kindeswohl. Da aber in Sachsen Anhalt der Haushaltplan positiv für die künstliche Befruchtung ausgefallen ist, bleibt es dem Land überlassen, ob auch unverheiratete Paare unterstützt werden können.

Schließlich soll die Geburtenrate gesteigert werden. Folglich müssen die Paare nicht verheiratet sein, um Kostenzuschuss für künstliche Befruchtungen zu bekommen. Allerdings müssen Diese Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Sachen Anhalt haben und die künstliche Befruchtung in einem der drei Reproduktionseinrichtungen durchführen lassen.

Anlass für diese Regelungen

BabyEiner der wichtigsten Gründe für diese Regelung ist, dass finanzielle Schwierigkeiten sollen nicht als Einziger Grund gegen den einen Kinderwunsch stehen. Aufgrund des demographischen Wandels ist Deutschland auf Nachwuchs angewiesen. Durchschnittlich bekommen Frauen 1,36 Kinder. Diese Geburtenrate hat sowohl für die wirtschaftliche als auch bevölkerungstechnische Entwicklung eines Landes negative Auswirkungen. Das soziale System funktioniert nur dann, wenn die Bevölkerung Dies finanzieren kann. Das bedeutet, dass es ein ausreichender arbeitender Teil der Bevölkerung gibt, die dieses System finanzieren. Folglich wird andauernder Nachwuchs benötigt. Allein dieser Grund reicht der Politik aus, damit Familienrechtliche Förderungen erfolgen. Daher ist die Unterstützung der künstlichen Befruchtung ein wichtiger Schritt, welcher gemacht werden musste, um zumindest die Geburtenchance zu steigern.

Fazit

Viele Paare wünschen sich Nachwuchs. Jedoch stehen bei der Entscheidung immer auch die mit dem Nachwuchs verbundenen Kosten im Hinterkopf. Schließlich braucht der Nachwuchs schon etwas mehr Geld. Scheitert aber der Gedanke an den Nachwuchs bereits an der Zeugung, entstehen ganz andere Gefühle. Erst in solchen Situationen kommt ggf. der Gedanke an die künstliche Befruchtung. Allerdings ist natürlich auch diese Art der Zeugung mit nicht wenig Kosten verbunden und es kann sogar nicht zum Erfolg führen. Familien mit wenig oder mittlerem Einkommen können diese Kosten abschrecken. Sogar der Versuch kann an dieser Problematik scheitern. Bis jetzt hat die Kasse zwar ca. fünfzig Prozent der Kosten übernommen, doch war dies in der Tat nicht ausreichend. Daher ist die neue Regelung erfreulich. Die Begrenzung auf drei Versuche können einige wenig finden, jedoch muss festgehalten werden, dass es eine Grenze geben muss. Es können nicht unendlich viele Versuche schwanger zu werden finanziert werden. Was aber vorgeschlagen werden kann, ist dass die Kosten der ersten drei Versuche komplett übernommen werden sollten. Dies wäre für die Paare bzw. Familien erst recht eine Ermutigung den Weg der künstlichen Befruchtung zu wählen, falls die natürliche Zeugung nicht funktioniert.